Schleswig, den 2. März 1891

Der unterzeichnete königliche Regierungspräsident bescheinigt hierdurch, dass dem Arbeiter Boy Sönksen, geb. am 29. Januar 1838 im heiligen Bauerlag, Kirchspiel Langenhorn,

auf eigenen Wunsch und behufs seiner Auswanderung nach Nord-Amerika, nebst seiner Ehefrau

Anna Christine geb. Hansen, geb. am 6. Nov. 1843, und folgenden minderjährigen, unter seiner väterlichen Gewalt stehenden Kindern:

 

 

1. Maria Sönksen, geboren am 30.März 1872,
2. Jens Christian

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26.Juni 1876,
3. Ingeburg Catharina

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9. Juli 1880,
4. Boy Arnold

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4. Juli 1884,

die Entlassung aus der preussischen Staatsangehörigkeit ertheilt worden ist.

Diese Entlassungs-Urkunde bewirkt für die ausdrücklich darin benannten Personen mit dem Zeitpunkt der Aushändigung den Verlust der preußischen Staatsangehörigkeit, sie wird jedoch unwirksam, wenn die Entlassenen nicht binnen sechs Monaten vom Tage der Aushändigung der Entlassungsurkunde ihren Wohnsitz außerhalb des Bundesgebietes verlegen oder die Staatsangehörigkeit in einem anderen Bundesstaat erwerben.

(§18 des Gesetzesüber die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit vom 1. Juni 1870. B.G.Bl. S 355

 

Der königlich Preußische Regierungspräsident

I.A.

Unterschrift

 

Entlassungsurkunde 988