Schleswig, den 2. März 1891
Der unterzeichnete königliche Regierungspräsident bescheinigt hierdurch, dass dem Arbeiter Boy Sönksen, geb. am 29. Januar 1838 im heiligen Bauerlag, Kirchspiel Langenhorn,
auf eigenen Wunsch und behufs seiner Auswanderung nach Nord-Amerika, nebst seiner Ehefrau
Anna Christine geb. Hansen, geb. am 6. Nov. 1843, und folgenden minderjährigen, unter seiner väterlichen Gewalt stehenden Kindern:
1. | Maria | Sönksen, | geboren | am | 30.März | 1872, |
2. | Jens Christian | " |
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26.Juni | 1876, |
3. | Ingeburg Catharina | " |
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9. Juli | 1880, |
4. | Boy Arnold | " |
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4. Juli | 1884, |
die Entlassung aus der preussischen Staatsangehörigkeit ertheilt worden ist.
Diese Entlassungs-Urkunde bewirkt für die ausdrücklich darin benannten Personen mit dem Zeitpunkt der Aushändigung den Verlust der preußischen Staatsangehörigkeit, sie wird jedoch unwirksam, wenn die Entlassenen nicht binnen sechs Monaten vom Tage der Aushändigung der Entlassungsurkunde ihren Wohnsitz außerhalb des Bundesgebietes verlegen oder die Staatsangehörigkeit in einem anderen Bundesstaat erwerben.
(§18 des Gesetzesüber die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit vom 1. Juni 1870. B.G.Bl. S 355
Der königlich Preußische Regierungspräsident
I.A.
Unterschrift
Entlassungsurkunde 988